mit der Entwicklung des „Palliativpasses für den Rettungsdienst der Stadt Halle“ war vor einem Jahrzehnt bereits ein Meilenstein für die selbstbestimmte Entscheidungsfindung gesetzt. Zahlreiche Hausarztpraxen, Betreuungsdienste, Pflegeeinrichtungen und Privatpersonen bekamen die Möglichkeit Behandlungswünsche in einer übersichtlichen und leicht anzuwendenden Form für den Fall einer medizinischen Krise auszudrücken.

Mit der Entstehung des §132g SGB V (Advance Care Planning – ACP), dem wegweisenden Urteil des BGH vom 6. Juli 2016 (XII ZB 61/16) und der Professionalisierung der Beratungsangebote wurde in den letzten Jahren eine Anpassung des Dokuments notwendig. Elisabeth Mobil, als das Regionale Palliativzentrum, konnte hierzu, wieder in Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten, Pflegeeinrichtungen und der Medizinethik, die notwendigen Schritte koordinieren. Das Ergebnis ist der Ihnen hier vorliegende „Krisen- und Interventionsbogen“ inkl. Notfallplan. Mit ihm entstand ein aussagekräftiges und übersichtliches Dokument zur multidimensionalen Darstellung des (mutmaßlichen) Behandlungswillen für den lebensbedrohlichen Krisenfall, der sich nicht länger auf palliative Situationen beschränkt.

Mittels dieses Bogens kann, sowohl der gewünschte Therapiezielwechsel hin zur Palliation, analog zum alten „Palliativpass“, als auch der detaillierte und abgestufte Wunsch zur medizinischen Versorgung im Notfall dargestellt werden. Ergänzend zu bestehenden Dokumenten im Sinne einer Patientenverfügung ist auf einen Blick schnell das gewünschte Vorgehen im Krisenfall erkennbar und damit auch zweifelsfrei umsetzbar.

Sind bereits in der aktuellen Situation medizinische Behandlung nicht (länger) gewünscht, kann die frühzeitige Einbindung in palliative Versorgungsstrukturen sichergestellt und zu möglichen Behandlungsalternativen ein strukturierter Beratungsprozess begonnen werden.

Die Erstellung dieses Dokuments soll auch weiterhin in den Händen geschulten Fachpersonals liegen. Eine Einbettung in einen Beratungsangebot im Sinne des §132g SGB V (Advance Care Planning – ACP) ist dabei ideal, um die gewünschte Behandlung über die Notfallsituation hinaus sicherzustellen.

Um eine sichere Anwendung des Dokuments auch in Ihrem Bereich zu garantieren, halten wir für unterschiedliche Settings, im ambulanten und stationären Bereich, Implementierungsstrategien bereit.

Näheres erfahren Sie unter: Krisen- und Interventionsbogen – Elisabeth Mobil

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