Schritt 1 – die Initiative

Bitte überprüfen Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt die Notwendigkeit einer palliativen Versorgung. Diese kann in Zusammenarbeit mit der Haus-/Facharztpraxis oder im Krankenhaus erfolgen. Das Muster 63 – die SAPV-Verordnung wird ausgestellt.

Schritt 2 – die Dokumente

Fügen Sie Ihrer Verordnung bitte aktuelle Entlassungsbriefe, Medikamentenpläne oder ähnliche Dokumente hinzu. Dadurch können wir uns einen ersten Überblick verschaffen. Ihre Arztpraxis kann Ihnen bei der Übermittlung der Unterlagen per Fax an uns behilflich sein.
Unsere Faxnummer lautet 0345 213 569 2.

Die Unterlagen können auch persönlich oder per Post eingereicht werden.

Muster 63 – die SAPV-Verordnung

Sie benötigen Unterstützung beim Ausfüllen der SAPV-Verordnung?

Für weitere Fragen zum Muster 63 erreichen Sie unsere Verwaltung unter
0345 213 569 4

Schritt 3 – die Koordination

Sobald uns alle relevanten Unterlagen vorliegen, wird sich unsere Koordinatorin mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte fügen Sie daher immer eine Kontaktmöglichkeit hinzu oder melden Sie sich direkt telefonisch bei uns an. Die Koordinatorin wird die aktuelle Situation mit Ihnen besprechen und gemeinsam mit Ihnen den Hausbesuch planen.

Schritt 4 – der Hausbesuch

Es kann manchmal einige Tage dauern, bis der Hausbesuchstermin stattfindet. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie uns frühzeitig kontaktieren. Während des Hausbesuchs werden wir gemeinsam besprechen, ob und wie eine Versorgung durch uns möglich ist. Bis dahin bleibt Ihre Hausarztpraxis weiterhin für Sie zuständig.
Wenden Sie sich in Notfällen an die 112 oder die 116117.