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Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Dokument, das Ihnen ermöglicht, eine Person Ihres Vertrauens zu bevollmächtigen, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Das kann beispielsweise im Fall von Krankheit oder Unfall passieren.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche und Bedürfnisse auch dann berücksichtigt werden, wenn Sie sich nicht mehr äußern können. Es ist daher empfehlenswert, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und eine Person Ihres Vertrauens zu benennen, die diese wichtige Aufgabe übernehmen soll. Beachten Sie dabei, dass eine Vorsorgevollmacht individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt sein sollte.
Wir stellen Ihnen gerne ein Muster zur Verfügung, das Sie als Orientierungshilfe nutzen können.
Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie im Voraus festlegen können, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Das kann beispielsweise im Fall von schwerer Krankheit oder im Sterbeprozess relevant sein.

Eine Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse auch dann zu berücksichtigen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Es ist wichtig, dass Sie sich ausreichend Zeit nehmen, um Ihre Patientenverfügung sorgfältig zu formulieren und sich gegebenenfalls fachkundig beraten zu lassen.
Wir stellen Ihnen gerne ein Muster zur Verfügung, das Ihnen als Orientierungshilfe dienen kann. Hierfür haben wir eine kompakte Variante zum Ankreuzen entwickelt.
Wir empfehlen grundsätzlich sich in einem Beratungsprozess gemeinsam mit einem Gesprächsbegleiter ein individuelleres und umfänglicheres Dokument erstellen zu lassen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre persönlichen Wünsche verstanden und berücksichtigt werden. Treten Sie hierzu mit uns in Kontakt.
Die Patientenverfügung baut auf unser Konzept des „Krisen- und Interventionsbogens“ auf und sollte gemeinsam mit diesem verwendet werden.
Eine Vertreterverfügung ist ein wichtiges Dokument, das es ermöglicht, den mutmaßlichen oder früher mündlich oder schriftlich erklärten Willen einer Person festzuhalten, die nicht mehr einwilligungsfähig ist.
Im Unterschied zur Patientenverfügung ermächtigt eine Vertreterverfügung keine Person, Entscheidungen zu treffen. Sie dient vielmehr dazu, die getroffenen Entscheidungen rechtssicher darzustellen.
Eine Vertreterverfügung kann relevant sein, wenn die betreffende Person keine Patientenverfügung besitzt oder ihre Patientenverfügung nicht den aktuellen Umständen entspricht. Sie darf keine Festlegungen enthalten die einer bestehenden Patientenverfügung oder dem mutmaßlichen Willen der betroffenen Person widersprechen.

Der „Palliativpass für den Rettungsdienst der Stadt Halle“ ermöglichte es seit mehr als einem Jahrzehnt Hausarztpraxen, Betreuungsdiensten, Pflegeeinrichtungen und Privatpersonen, Behandlungswünsche im Falle einer medizinischen Krise in einer übersichtlichen und leicht anwendbaren Form auszudrücken.

2019 wurde das Dokument angepasst und zum „Krisen- und Interventionsbogen“ inklusive Notfallplan weiterentwickelt. Das aktualisierte Dokument ermöglicht eine multidimensionale Darstellung des (mutmaßlichen) Behandlungswunsches im lebensbedrohlichen Krisenfall und kann auch die frühzeitige Einbindung in palliative Versorgungsstrukturen sicherstellen. Fachpersonal sollte die Erstellung des Dokuments übernehmen und in ein Beratungsangebot im Sinne des §132g SGB V eingebettet werden, um die gewünschte Behandlung über die Notfallsituation hinaus sicherzustellen.
Es gibt Implementierungsstrategien für den ambulanten und stationären Bereich sowie dem Konzept entsprechende, weiterführende Dokumente wie Patientenverfügung oder Vertreterverfügung, kontaktieren Sie uns gerne hierzu.